Seit 2009 engagierte sich der eigens gegründete Förderverein „Schloss Übigau für Kunst und Kultur e.V.“ für das Schloss Übigau. Dieser wird sich laut Vereinsvorsitzenden Winfried Pfeil bis April auflösen, wenn es kein Signal für den Weiterbetrieb der früheren Sommerwirtschaft gibt.
Mit dem Ende der Genehmigung für den Weiterbetrieb im Jahr 2016 und dem Renteneintritt des Betreibers wurde sie geschlossen.
Seit Jahren steht das denkmalgeschützte Schloss Übigau leer und verfällt zusehends. Die vom Eigentümer seit 2008 angekündigten Sanierungskonzepte wurden nie umgesetzt. In zehn Jahren hat das Amt für Kultur und Denkmalschutz drei Sicherungsverfügungen erlassen. Darunter wichtige Dachreparaturen, die vom Eigentümer auch ausgeführt wurden. Mitarbeiter des Amtes begehen mehrmals im Jahr das Anwesen, können dem Verfall jedoch nur zusehen. Sanierungen, die durch den Eigentümer versprochen wurden, blieben seit dem aus.
Um zumindest kleine Reparaturen am Gebäude auszuführen, war der Förderverein „Schloss Übigau für Kunst und Kultur e.V.“ aktiv. Er hatte durch die temporäre Nutzungen für kulturelle Anlässe auch ein Auge auf das Gebäude und den Verfall etwas verlangsamen können.
Die Forderung zur Prüfung einer Enteignung wird durch die Verwaltung abgelehnt. Das Enteignungsverfahren sei der größtmögliche staatliche Eingriff in das Eigentumsrecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhaltung des Objekts nicht auf anderem Weg möglich ist.