Derzeit endet die Zinggstraße in Richtung Elbe an einem Zaun. Dahinter verbirgt sich aber eine historische Treppenanlage, die mutmaßlich zum Ende des 18. Jahrhundert errichtet wurde.
Diese stellte den Zugang zum Treidelpfad und Schiffsanleger bzw. Fähranleger an der Elbe dar. Gleichzeitig war darüber der Zugang zu den Souterrains der 1838 errichteten und 1988 abgerissenen Pionierkaserne (Rethelstr. 45) möglich. In den Tonnengewölben gegenüber soll es mal eine Kesselschmiede gegeben haben. Aktuell ist der Zugang zur Treppe versperrt, ein Teil zugeschüttet und der Zugang von der Elbe mit einer Tür versperrt.
Bereits im Herbst 2017 setzte sich die Dresdnerin Frau Schubert, die 1948 in der ehemaligen Pionierkaserne und später im Dachgeschoss des Übigauer Schlosses gewohnt hatte, für die Öffnung der verschlossenen Treppe ein. Damals wurde aber durch das Straßen- und Tiefbauamt kein Interesse an der Öffnung bekundet und auf den laufenden Pachtvertrag für das betroffenen Grundstück verwiesen. Dieser ist vermutlich nach der Sprengung der ehemaligen Pionierkaserne in Unkenntnis des Denkmalschutzes abgeschlossen worden.
Mit dieser Aussage konnte sich Frau Schubert nicht anfreunden und brachte das Thema bei einer Bürgersprechstunde beim Oberbürgermeister Dirk Hilbert zur Sprache. Eine Abstimmung vor dem Pieschener Ortsbeirat verdeutlichte ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Treppe unter Berücksichtigung der Belange des jetzigen Pächters.
Entgegen der bisherigen Aussage der Stadt Dresden hat sich nun der Denkmalschutz geäußert und Widerspruch angemeldet. Das Onlinemagazin Pieschen Aktuell schreibt hierzu in seiner aktuellen Ausgabe:
„Der Denkmalschutz favorisiert die Freilegung und Nutzung der Treppenanlage“, erklärte Rathaussprecher Karl Schuricht auf Anfrage des Onlinejournals Pieschen Aktuell. „Nach dem ausführlichen Denkmalverzeichnis des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen steht der ‚Treppenabgang zur Elbe einschließlich Torbogen‘ unter Denkmalschutz“, zitiert er aus dem entsprechenden Dokument. Derzeit sei die Treppenanlage jedoch nicht zugänglich und zum Teil verfüllt. „Verschluss und Verfüllung sind funktionale Fehlentwicklungen, die langfristig zu berichtigen wären“, stellt Schuricht klar.