Seit geraumer Zeit kündet ein Schild auf dem Leinpfad unterhalb des "Schlosses Übigau" davon, dass der Durchgang am Schiffskran wegen Einsturzgefahr verboten ist.
Schade, nachdem der Leinpfad kein Radweg werden kann, ist nun auch den Fußgängern die Benutzung nicht mehr erlaubt.