Noch bis zum 30.11.2010 wird unter Federführung des sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden (SUFW) der historische Uferweg zwischen Altübigau und Schiffskran (der Weg ist Kulturdenkmal!) vom Unrat und Wildwuchs des letzten Jahrzehnts beräumt.
Die Untersuchung der Ufermauern durch das Bauaufsichtsamt sollen ergeben haben, dass keine Einsturzgefahr besteht und damit die Sperrung des Weges durch das Wasser- und Schifffahrtsamt unbegründet ist. Somit konnte man eigentlich die Hoffnung haben, dass bald wieder der von vielen Anwohnern und Gästen gern zum Flanieren genutzte Weg seinem Status als Kulturdenkmal gerecht wird.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt als Eigentümer des Weges an der Elbe hat entgegen anders lautender Informationen kein Interesse an der Fortsetzung der Beräumungsaktion nach dem 30.11.10. Dies scheint auch der Grund dafür zu sein, dass der Bauzaun mit Verbotsschild immer noch nicht abmontiert wurde. Will man sich damit der Verwantwortung für die spätere Unterhaltung des Weges entziehen?
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz verweist wie bereits beim Übigauer Schloss praktiziert auf den privaten Eigentümer, will aber das Anliegen weiter unterstützen.
Die derzeit laufende Maßnahme wurde vom Ortsamt Pieschen über den Maßnahmeträger bei der ARGE beantragt. Die Maßnahme wird durch das Ortsamt durch Geldleistungen sowie durch Sachleistungen (Tätigkeit des Gemeindearbeiters und die Einwerbung von Leistungen privater Dritter) unterstützt. Derzeit gibt es Gespräche mit der SUFW, um die Maßnahme auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Dies wird in Abhängigkeit der Bereitstellung der Gelder durch die ARGE erfolgen.
Auszug der Kulturdenkmale der Stadt Dresden, die sich im o.g. Gebiet am Elbufer befinden:
- Hochwasserschutz- u. Stützmauer sowie Pflasterung Weg zw. Altmickten u. Übigau (Leinpfad), Gemarkung: Übigau, Flurstück: 45/2
Das Landesamt für Denkmalpflege schreibt u.a. 2001 wie folgt: "... Der Leinpfad bildet mit Hochwasserschutz- und Stützmauer, Pflasterung und Schloßensemble ein stadtentwicklungsgeschichtlich einzigartiges und unverwechselbares Ensemble und ist somit von städtebaulicher Bedeutung. Dabei steht das Schloßensemble mit Mauer und Treppe zur Elbe im Zusammenhang mit der linkselbischen Übigauer Allee. Beide gehörten zu einem bemerkenswerten Projekt August des Starken, daß sein Residenzschloß mit mehreren Lustschlössern an der Elbe verbinden sollte. ..."
- Reste der Slip-Anlage der einstigen Schiffswerft Übigau, Rethelstr. 49/51b (Rethelstraße), Gemarkung: Übigau, Flurstück: 300
- Eiserner Drehkran (Rethelstraße), Gemarkung: Übigau, Flurstück: 45/1
Kulturdenkmale der Stadt Dresden im Themenstadtplan
Artikel vom 7. Juli 2010 in der DNN
29. Oktober 2010: Auszug aus der Stellungnahme des WSA, Herr Kautz zum Schreiben eines Übigauers als Reaktion auf o.g. Artikel auf dresden-uebigau.de:
... Bei dem sogenannten „Leinpfad“ handelt es sich um den oberen Teil eines gepflasterten Deckwerkes, der ein nicht der Verkehrssicherungspflicht unterliegender, gewidmeter Weg ist. Dieser sogenannte „Leinpfad“ auf der Fläche des gepflasterten Uferschutzbauwerkes musste durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden (WSA Dresden) als Eigentümer des gepflasterten Uferdeckwerkes für die Öffentlichkeit gesperrt werden, da die angrenzende Ufermauer stark beschädigt ist und durch lose Teile der Ufermauer eine Gefahr für Benutzer dieser Fläche ausgeht. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat aus diesem Grund die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dresden aufgefordert, darauf Einfluss zu nehmen, dass dieser Zustand abgeändert wird.
Der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes liegen zur Standsicherheit der angrenzenden Ufermauer bis heute lediglich eine Stellungnahme eines Ingenieurbüros zur Standsicherheit der Ufermauer vor. Darin sind mehrere Bedingungen an eine temporär befristete Freigabe aufgeführt. So sind z.B. alle losen Mauerwerksteile wegen Absturzgefahr in Mörtel zu setzen oder zu entfernen und die Mauer ist in einer fortlaufenden bauordnungsbehördlichen Kontrolle regelmäßig zu überprüfen. Das Rechtsdezernat der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost (als übergeordnete Behörde des WSA Dresden) in Magdeburg hat aus diesem Grund die Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden gebeten, ihr mitzuteilen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Bisher ist von Seiten der Landeshauptsstadt Dresden keine Bestätigung über die Umsetzung der einzelnen Punkte erfolgt. Solange die Bestätigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Dresden über die Umsetzung aller Maßnahmen nicht vorliegt, kann das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden die Uferfläche nicht für die Öffentlichkeit freigeben.
Bezüglich der zukünftigen Unterhaltung der Fläche mit der Beräumung von Geschwemmsel und Müll muss ich Ihnen leider mitteilen, dass aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenstellung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nicht für solche Abfallbeseitigungen zuständig ist. Dem WSA Dresden ist es deshalb nicht möglich, Personal und Steuergelder für Abfallbeseitigungen einzusetzen. Wir begrüßen und unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten solche Initiativen zur Beräumung von Müll an Uferflächen wie im Bereich des Schlosses Übigau, letztendlich verantwortlich und abfallbeseitigungspflichtig ist aber die zuständige Körperschaft.
Das WSA Dresden wird die Fortsetzung der Beräumungsaktion und die engagierte und schwere Arbeit der Helfer des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter unterstützen, kann jedoch aus den oben genannten rechtlichen Gründen nicht als Träger von Abfallbeseitigungsaktionen agieren. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Entsprechend der Abstimmungen vor Ort mit der Bürgerinitiative Schloß Übigau und dem Umweltamt Dresden wird das WSA Dresden nach der diesjährigen Brut- und Vegetationsperiode bis März 2011 in dem betreffenden Bereich des Deckwerkes größeren Bewuchs entfernen, der durch sein Wurzelwerk bzw. bei starken Hochwasser und Eisgang zu einer Schädigung des gepflasterten Uferschutzbauwerkes führen könnte.
...
(Der Absatz zum Ortsamt Pieschen wurde nach Veröffentlichung geändert. 15.10.10 fp)